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  • 24.01.2018 · Nachricht · Beamtenrecht

    Beamter verletzt Treuepflicht bei gewaltverherrlichendem Tattoo

    | Ein Beamter, der Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt trägt und den „Hitlergruß“ zeigt, kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. |