· Fachbeitrag · Beratungspraxis
Kündigungszugang: Ehegatte als Empfangsbote beim Kündigungszugang
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Sachverhalt
Die ArbN war beim ArbG seit Februar 2003 als Assistentin der Geschäftsleitung tätig. Am 31.1.08 verließ sie nach einem Streit ihren Arbeitsplatz. Mit Kündigungsschreiben vom gleichen Tag kündigte der ArbG das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 29.2.08.
Das Kündigungsschreiben übergab der ArbG einem Mitarbeiter, der es dem Ehemann der ArbN auf dessen Arbeitsstelle in einem Baumarkt übergab.
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