25.05.2021 · Nachricht · Coronapandemie
Anhuster kann fristlose Kündigung rechtfertigen
| Wer bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und äußert, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletzt in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen. Wenn der ArbN dann deutlich macht, dass er nicht bereit ist, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, genügt auch keine Abmahnung. |
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