21.09.2020 · Nachricht · Entgeltfortzahlung
Kein Geld, wenn die Kündigung doch wirksam war
| Wird ein gekündigter ArbN nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiterbeschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist. |
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