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  • 26.08.2024 · Nachricht · Feiertagszuschlag

    Maßgeblich für den Feiertagszuschlag ist der Beschäftigungsort

    | Für Beschäftigte, die unter den TV-L fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. |