· Fachbeitrag · Kirchliche Arbeitsverhältnisse
Kündigung wegen Kirchenaustritt gerechtfertigt?
Der Austritt eines ArbN einer von dem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (BAG 25.4.13, 2 AZR 579/12, Abruf-Nr. 132392). |
Sachverhalt
Der ArbN arbeitete seit 1992 als Sozialpädagoge in einem sozialen Zentrum, das vom Caritasverband der katholischen Kirche betrieben wird. Dort werden Schulkinder bis zum 12. Lebensjahr nachmittags betreut. Die Religionszugehörigkeit der Kinder ist ohne Bedeutung. Religiöse Inhalte werden nicht vermittelt. Im Februar 2011 trat der ArbN aus der katholischen Kirche aus. Gegenüber dem ArbG nannte er als Beweggründe die zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen, die Vorgänge um die „Piusbruderschaft“ und die Karfreitagsliturgie, in der eine antijudaische Tradition der katholischen Kirche zu Tage trete.
Entscheidungsgründe
Der 2. Senat des BAG hat - wie die Vorinstanzen - die Klage des ArbN gegen die auf seinen Austritt aus der katholischen Kirche gestützte Kündigung abgewiesen.
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