· Fachbeitrag · Kündigungsrecht
Kündigungserklärung vor Massenentlassungsanzeige ist unwirksam
| Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist gem. § 134 BGB in Verbindung mit § 17 Abs. 1 KSchG unwirksam, wenn die Kündigungserklärung erfolgt, bevor die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. |
Hierauf wies das LAG Baden-Württemberg hin (21.8.18, 12 Sa 17/18, Abruf-Nr. 205928). Die Richter machte weitergehend deutlich, dass die Kündigungserklärung erfolgt ist, wenn das Kündigungsschreiben unterzeichnet ist. Auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer kommt es nicht an.
Quelle: ID 45671975