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  • · Nachricht · Kündigungsrecht

    Private Internetnutzung kann zu Kündigung führen

    | Die private Nutzung von Internet und E-Mail am Dienst-PC trotz entsprechendes Verbots während der Arbeitszeit rechtfertigt jedenfalls dann eine fristlose Kündigung, wenn der Arbeitnehmer sowohl an mehreren Tagen durchgehend und als auch über Monate hinweg regelmäßig URL-Aufrufe und E-Mails zu privaten Zwecken getätigt hat. |

     

    Hierauf wies das LAG Köln hin (7.2.20, 4 Sa 329/19, Abruf-Nr. 224488). Dies gilt nach Ansicht des Senats um so mehr, wenn zwischen den einzelnen URL-Aufrufen ein Zeitraum von weniger als ein bis zwei Minuten liegt, denn dazwischen kann keine Arbeitsleistung erbracht worden sein.

     

    Quelle: ID 47634397