· Nachricht · Kündigungsrecht
Vorsicht beim Nachschieben von Kündigungsgründen
| Bei Kündigungsstreitigkeiten ist das Nachschieben von Kündigungsgründen sehr beliebt. Die kann sich aber auch als Falle erweisen. Das zeigt eine Entscheidung des LAG Köln. |
In dem Fall war ein schwerbehinderter Arbeitnehmer betroffen. Das LAG machte deutlich, dass hier Kündigungsgründe nicht nachgeschoben werden können. Dies scheitere daran, dass diese Kündigungsgründe dem Integrationsamt regelmäßig vorher nicht mitgeteilt wurden.
MERKE | Die Anhörung des Integrationsamts ist anders als die Betriebsratsanhörung nicht nachholbar. |
Quelle | LAG Köln, Urteil vom 15.7.2020, 3 Sa 736/19, Abruf-Nr. 217594
Quelle: ID 46839070