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  • 30.03.2021 · Nachricht · Probezeit

    Mangelnde Sprachkenntnisse sind kein Kündigungsgrund

    | Nach der Probezeit kann ein Anwalt aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht mehr einfach kündigen. Eine dreimonatige Probezeit ist lang genug um zu erkennen, ob die Deutschkenntnisse einer Auszubildenden in Wort und Schrift ausreichen, um sie zur Rechtsanwaltsfachangestellten auszubilden. |