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  • 18.07.2024 · Nachricht · Schwerbehinderung

    Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit

    | Die Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann diskriminierend i. S. v. § 164 Abs. 2 SGB IX und damit unwirksam sein, wenn der ArbG das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX nicht durchgeführt hat. |