25.11.2015 · Fachbeitrag · Vorteilsnahme
Vorwurf der Vorteilsnahme reicht für ordentliche Kündigung
| Der dringende, durch eine Beweisaufnahme bestätigte Verdacht der Vorteilsnahme durch Entgegennahme vergünstigter Speisen durch einen Ordnungsdienstmitarbeiter reicht zumindest zum Ausspruch einer fristgemäßen Kündigung aus. |
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