· Nachricht · Beschlussverfahren
Rechtsmittel gegen Trennung eines Beschlussverfahrens in mehrere Einzelverfahren
| Die Trennung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durch ein Arbeitsgericht in mehrere Einzelverfahren ist auch dann nicht mit der Beschwerde selbstständig anfechtbar, wenn sich dadurch die nach § 40 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragenden Anwaltskosten des Betriebsrats aufgrund der degressiven Gebührentabelle des § 13 RVG voraussichtlich mehr als verdreifachen. |
So entschied es das LAG Köln (8.1.20, 9 Ta 203/19, Abruf-Nr. 215369). Der Arbeitgeber ist darauf verwiesen, beim Arbeitsgericht eine Aufhebung des Trennungsbeschlusses zu beantragen.
Quelle: ID 46573999