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  • 26.09.2024 · Nachricht · Einigungsstellenspruch

    Kindergeld kann Einkommen sein

    | Ist das Einkommen der Prozesskostenhilfepartei so hoch, dass für ein minderjähriges Kind gezahltes Kindergeld nicht zur Deckung dessen notwendigen Lebensunterhalts benötigt wird, ist das Kindergeld als Einkommen des Elternteils anzusehen, dem das Kindergeld zufließt. Der zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts des minderjährigen Kindes benötigte Betrag entspricht dem Freibetrag des § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 b ZPO. |