Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.05.2013 · Fachbeitrag · Erscheinungspflichten

    Geschäftsführer erscheint nicht bei Gerichtstermin: GmbH muss Ordnungsgeld zahlen

    | Ist in einem Gerichtsverfahren das persönliche Erscheinen des gesetz­lichen Vertreters einer juristischen Person (hier: GmbH) angeordnet, kann bei seinem unentschuldigten Ausbleiben ein Ordnungsgeld nur gegen die Partei, nicht aber gegen den Geschäftsführer persönlich angeordnet werden (OLG Hamm 10.12.12, 18 W 42/12, Abruf-Nr. 131558 ). |