28.05.2013 · Fachbeitrag · Erscheinungspflichten
Geschäftsführer erscheint nicht bei Gerichtstermin: GmbH muss Ordnungsgeld zahlen
| Ist in einem Gerichtsverfahren das persönliche Erscheinen des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person (hier: GmbH) angeordnet, kann bei seinem unentschuldigten Ausbleiben ein Ordnungsgeld nur gegen die Partei, nicht aber gegen den Geschäftsführer persönlich angeordnet werden (OLG Hamm 10.12.12, 18 W 42/12, Abruf-Nr. 131558 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig