· Fachbeitrag · Gerichtskosten
Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag am Gerichtsort BAG
| Der Fronleichnamstag am 15.6.17 naht: Hier müssen vor allem Arbeitsrechtler aufpassen, wenn Fristen vor dem BAG ablaufen! |
Denn: Fronleichnam gilt in denjenigen Teilen Thüringens als gesetzlicher Feiertag, in denen er im Jahr 1994 als solcher begangen wurde (BAG 24.8.11, 8 AZN 808/11). Die Landeshauptstadt Erfurt gehört nicht dazu, sodass am Gerichtsort des BAG der Fronleichnamstag kein gesetzlicher Feiertag ist.
PRAXISHINWEIS | Gilt ein Feiertag nur in bestimmten Regionen eines Bundeslandes, ist dies besonders tückisch. Anwalt und Kanzleipersonal müssen also mitunter doppelt aufpassen, damit in arbeitsrechtlichen Mandaten keine Fristversäumnisse drohen. Nämlich darauf,
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Weiterführender Hinweis
- Die vergessene Widerrufsfrist, AA 14, 19
Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 73 | ID 44638614