· Fachbeitrag · Kostenrecht
Vergleichsmehrwert: Ende des Arbeitsverhältnisses im Zahlungsrechtsstreit
| Oft nehmen die Parteien eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich in einem Zahlungsrechtsstreit zum Anlass, sich auch darauf zu verständigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. |
Dies rechtfertigt einen Vergleichsmehrwert, im Zweifel in Höhe eines Vierteljahresverdiensts. Das hat jetzt das LAG Köln entschieden (27.7.15, 7 Ta 150/15, Abruf-Nr. 185034).
Die weitere Aussage des LAG dazu lautet: Gewährt der ArbG dem ArbN im Rahmen eines solchen Beendigungsvergleichs anstatt einer Abfindung eine verlängerte Kündigungsfrist mit bezahlter Freistellung, wirkt sich dies nicht zusätzlich streitwerterhöhend aus.
PRAXISHINWEIS | Der Anwalt sollte diese gebührenrechtliche Lage im Hinterkopf haben, wenn er einen Vergleich abschließt. |