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  • · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Vergleichsmehrwert: Ende des Arbeitsverhältnisses im Zahlungsrechtsstreit

    | Oft nehmen die Parteien eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich in einem Zahlungsrechtsstreit zum Anlass, sich auch darauf zu verständigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. |

     

    Dies rechtfertigt einen Vergleichsmehrwert, im Zweifel in Höhe eines Vierteljahresverdiensts. Das hat jetzt das LAG Köln entschieden (27.7.15, 7 Ta 150/15, Abruf-Nr. 185034).

     

    Die weitere Aussage des LAG dazu lautet: Gewährt der ArbG dem ArbN im Rahmen eines solchen Beendigungsvergleichs anstatt einer Abfindung eine verlängerte Kündigungsfrist mit bezahlter Freistellung, wirkt sich dies nicht zusätzlich streitwerterhöhend aus.

     

    PRAXISHINWEIS | Der Anwalt sollte diese gebührenrechtliche Lage im Hinterkopf haben, wenn er einen Vergleich abschließt.

     

    Quelle: ID 44193003