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  • 25.07.2023 · Nachricht · Kündigungsrecht

    Keine wirksame Anhörung = keine gerichtliche Auflösung

    | Das Arbeitsverhältnis kann nach den Regelungen im KSchG dann nicht gerichtlich aufgelöst werden, wenn die Kündigung auch wegen einer nicht ordnungsgemäß erfolgten Personalratsanhörung unwirksam ist. |