26.09.2023 · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe
PKH-Nachprüfung gehört zum anwaltlichen Vertretungsvertrag
| Wurde Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt, kann der Anwalt auch Jahre später vom Gericht gefragt werden, wie der Mandant finanziell gestellt ist. Viele Anwälte schließen in der Vollmacht aus, sich damit zu beschäftigen. Das LAG Sachsen-Anhalt (10.8.23, 5 Ta 65/22, Abruf-Nr. 236956 ) sieht die Anwälte in der Pflicht: Solche Nachprüfungen gehören zum Vertretungsvertrag. |
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