· Nachricht · Prozesskostenhilfe
PKH und Privatinsolvenz
| Das Vorliegen einer Privatinsolvenz beim Antragsteller bereits vor Klageeingang hindert die Anordnung einer Zahlungsbestimmung bei der Bewilligung von PKH grundsätzlich nicht. |
So entschied es das Hessische LAG (8.7.20, 14 Ta 183/20, Abruf-Nr. 220826). Einfluss hat das Insolvenzverfahren nach Ansicht des Senats nur insofern, als tatsächlich an den Treuhänder geleistete Beträge zur Bedienung der Insolvenzmasse als Belastung i. S. d. § 115 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO zu berücksichtigen sind.
Quelle: ID 47261300