13.05.2024 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Aussetzung des Verfahrens zur Verlängerung der Berufungsfrist ist nicht möglich
| Eine von der Aussetzung des erstinstanzlichen Verfahrens gesonderte Aussetzung allein der Frist zur Einlegung der Berufung ist in der Verfahrensordnung der Gerichte für Arbeitssachen nicht vorgesehen und kann daher nicht ergehen. |
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