· Nachricht · Prozessrecht
Beschäftigungsanspruch: Darlegungslast bei einstweiliger Verfügung
| Das LAG Hamm hat eine wichtige prozessuale Entscheidung zur Darlegungslast des ArbN im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Weiterbeschäftigung getroffen. |
Das LAG führte dazu aus: Macht der ArbN im bestehenden Arbeitsverhältnis im Wege eines Antrags auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung seinen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung geltend, muss er im Hinblick auf den Verfügungsgrund kein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, wenn der Anspruch unzweifelhaft besteht (5.2.21, 12 SaGa 1/21, Abruf-Nr. 220966).
Quelle: ID 47277188