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  • 26.08.2019 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Elektronischer Fristenkalender ist wie analoger zu kontrollieren

    | Anwaltliche Prozessbevollmächtigte müssen einen elektronischen Fristenkalender so führen, dass er dieselbe Überprüfungssicherheit bietet wie ein herkömmlicher Kalender. Es muss sichergestellt sein, dass darin nichts versehentlich oder unzutreffend eingetragen oder gelöscht wird, was später nicht mehr erkennbar ist. |