· Nachricht · Prozessrecht
Klagen über Mindestlohn gehören vor die Abeitsgerichte
| Den Mindestlohn muss der Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten einklagen. |
Hierauf wies das LAG Berlin-Brandenburg in einem entsprechenden Fall hin (13.12.2019, 12 Ta 2007/19, Abruf-Nr. 213767). Sie begründeten das damit, dass die Klage auf den gesetzlichen Mindestlohn zu den sic-non Fällen gehört. Bereits die Rechtsbehauptung des Mindestlohnklägers in Bezug auf ein im Anspruchszeitraum bestehendes Arbeitsverhältnis ist rechtswegbegründend.
Quelle: ID 46339615