· Nachricht · Prozessrecht
Rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche am Stück
| Indizien, die bei wiederholten Ablehnungsgesuchen für eine rechtsmissbräuchliche Absicht sprechen könnten, können sein: alle Vorsitzenden werden generell abgelehnt; unzutreffende Verschwörungstheorien; regelmäßige Fristverstöße. |
Das LAG Köln musste sich mit einer Vielzahl von Ablehnungsgesuchen in einem Verfahren beschäftigen (27.2.19, 3 Sa 777/16, Abruf-Nr. 208364):
- Ein Ablehnungsgesuch sei auch dann wiederholend und deshalb unzulässig, wenn neben den in allen bisherigen Ablehnungsverfahren immer wieder vorgetragenen unzureichenden Gründen (hier aus 12 beigezogenen Akten mit teilweise mehreren Ablehnungsgesuchen), die von der ablehnenden Partei selbst als „Basisgründe“ bezeichnet werden, in jedem neuen Ablehnungsgesuch ein offensichtlich ungeeigneter Zusatzgrund genannt werde, und dies augenscheinlich in der Absicht geschehe, dem Ablehnungsgesuch den Makel der Wiederholung zu nehmen.
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