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  • 24.02.2023 · Nachricht · Prozessrecht

    Wert der Klage bei Streit um leidensgerechte Beschäftigung?

    | Der Wert einer Klage auf tatsächliche Beschäftigung ist gemäß § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 RVG, § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu bestimmen. Maßgebend ist dabei vor allem das objektiv zu bewertende Interesse der klagenden Partei an einer tatsächlichen Beschäftigung. Die Klage auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes soll daher nicht mit weniger als zwei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten sein. |