· Nachricht · Prozessrecht
Zwei unterschiedliche Eingangsstempel zerstören den Beweiswert des EB
| Der Beweiswert eines Empfangsbekenntnisses ist erschüttert, wenn es zwei unterschiedliche Eingangsstempel aufweist. |
Auf diesen wichtigen prozessualen Punkt hat das LAG Hessen hingewiesen (11.5.18, 10 Sa 1628/17, Abruf-Nr. 204762). Die Richter machten deutlich, dass in einem solchen Fall sodann im Freibeweisverfahren zu klären sei, wann das Urteil bei dem Prozessbevollmächtigten tatsächlich eingegangen ist.
Quelle: ID 45543936