16.01.2014 · Fachbeitrag · Prozessvergleich
Die vergessene Widerrufsfrist
| Wird die Aufnahme der Widerrufsfrist in einem Vergleich im Sitzungsprotokoll versäumt, kann dies gemäß § 164 ZPO berichtigt werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig