24.05.2017 · Fachbeitrag · Rechtsanwaltsvergütung
Vergütungsanspruch besteht auch nach Kündigung des Mandats
| Ein Rechtsanwalt behält auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrags durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch. Dies gelte auch, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht habe. |
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