· Fachbeitrag · Rechtsprechung
Arbeitsrechtsjahr 2024: Die Top-Entscheidungen
| Auch im Arbeitsrechtsjahr 2024 war wieder viel vor den Arbeitsgerichten los. AA Arbeitsrecht aktiv zeigt die wichtigsten Entscheidungen aus dem Arbeitsrechtsjahr ab Ende 2023 und im Jahr 2024 im gewohnten Kurzüberblick auf. |
1. Arbeitszeiterhöhung: Vollzeittätigkeit nur bei „Bewährung“
Das systematische Angebot des ArbG, unbefristet grundsätzlich nur Teilzeit-Stellen anzubieten, befristet jedoch die Arbeitszeit auf eine Vollzeit-Stelle zu erhöhen, deren Verlängerung nach qualitativen und quantitativen Leistungskriterien sowie den Abwesenheitszeiten und der Bereitschaft zur Übernahme von Zusatzdiensten „verdient“ werden kann, ist kein geeigneter Sachgrund im Rahmen der Angemessenheitskontrolle einer befristeten Arbeitszeiterhöhung im Sinne des § 307 BGB (Arbeitsgericht Köln 25.4.24, 8 Ca 423/24, Abruf-Nr. 242065 in AA 24, 117).
2. Arbeitsunfähigkeit: Den Beweiswert einer AUB erschüttern?
Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige ArbN nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt (BAG 13.12.23, 5 AZR 137/23, Abruf-Nr. 238716 in AA 24, 20).
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