· Fachbeitrag · Rechtsprechung
Die Top 25 Entscheidungen aus dem Arbeitsrechtsjahr 2023
| AGG, Arbeitszeitbetrug, Kündigung, Urlaub, Mitbestimmung, Verzugslohn: Auch im Jahr 2023 war wieder viel los vor den Arbeitsgerichten. AA Arbeitsrecht aktiv zeigt die wichtigsten Entscheidungen aus dem Arbeitsrechtsjahr ab Ende 2022 und im Jahr 2023 im gewohnten Kurzüberblick auf. Neu dabei sind Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Hintergrund: Immer häufiger stehen die öffentlich Bediensteten, allen voran die Polizeibeamten und Lehrkräfte, im Fokus der Rechtsprechung. |
1. AGG: Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Für Mann und Frau!
Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der ArbG männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der ArbG dieser Forderung nachgibt (BAG (16.2.23, 8 AZR 450/21, Abruf-Nr. 233917 in AA 23, 56).
2. AGG: Beweislastverteilung bei Benachteiligung aufgrund Behinderung
Ein erfolgloser schwerbehinderter Bewerber genügt im Entschädigungsprozess seiner Darlegungslast für die Kausalität der Schwerbehinderung für die Benachteiligung regelmäßig dadurch, dass er eine Verletzung des ArbG gegen Bestimmungen rügt, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten. Er muss für die von ihm nur vermutete Tatsache eines Verstoßes des ArbG regelmäßig keine konkreten Anhaltspunkte darlegen (BAG 14.6.23, 8 AZR 136/22, Abruf-Nr. 237449 in AA 23, 203).
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