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  • 25.11.2021 · Nachricht · Streitwert

    Streit um Abmahnung wegen des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung ist ein Bruttomonatsgehalt „wert“

    | Der Antrag auf Entfernung einer Abmahnung und der Antrag auf Feststellung, dass der ArbN unbefristet im Homeoffice arbeiten darf, sind jeweils mit einem Bruttomonatsgehalt angemessen bewertet (LAG Köln 28.6.21, 2 Ta 89/21, Abruf-Nr. 223738 ). |