· Fachbeitrag · Videoverhandlung
Wenn die Videoverhandlung nicht alle Richter zeigt
| Alle zur Entscheidung berufenen Richter müssen bei einer Videoverhandlung für die zugeschalteten Beteiligten sichtbar sein. |
Sachverhalt
Zur Eröffnung der Verhandlung sei die gesamte Richterbank zu sehen gewesen, während es in der Folgezeit „zur Ausrichtung der Kamera auf den jeweils Sprechenden“ gekommen sei. Nach dem Vortrag des Sachverhalts durch die Berichterstatterin sei allein der Vorsitzende Richter des Senats für etwa 2/3 der Dauer der 90-minütigen Verhandlung im Bild gewesen (= ca. 60 Min.). Die Richterbank mit den übrigen Richtern und der aktuell sprechende Richter waren nie gleichzeitig zu sehen gewesen. Es gab einen „regieführenden“ Beisitzer.
Die „Ausrichtung der Kamera auf den Sprechenden“ habe laut Gericht der „Herstellung der Gesprächssituation“ mit diesem Richter gedient. Es sei nur eine Kamera verwendet worden, deren Einstellung während der Verhandlung verändert wurde, damit die „zugeschalteten“ Beteiligten nicht nur schemenhaft die Gesamtheit der Senatsmitglieder erkennen, sondern auch wahrnehmen konnten, welcher Richter sich gerade äußerte und wie dessen Gestik und Mimik sei.
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