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  • 26.10.2023 · Nachricht · Wertfestsetzung

    GKG: Was sind die Auskunftsanträge nach Art. 15 DSGVO wert?

    | Beim Antrag auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne von § 48 Abs. 2 GKG. Vorbehaltlich des jeweiligen Einzelfalls ist der Wert eines Auskunftsbegehrens mit 500 EUR zu bewerten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten. |