12.02.2025 · Nachricht aus AA · Studie
Die Arbeitswelt hat sich nicht zuletzt durch die Coronapandemie rasant gewandelt. Dabei führt die Flexibilisierung mit den vermehrten Homeoffice-Möglichkeiten aber nicht dazu, dass Menschen sich stärker einsam fühlen: 16 Prozent der Beschäftigten, die mindestens ab und zu im Homeoffice arbeiten, fühlen sich nach eigenen Angaben häufig oder manchmal einsam. Bei den Erwerbstätigen, die ausschließlich vor Ort arbeiten, ist es mit 14 Prozent ein ähnlich hoher Anteil. Das zeigt der ...
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06.02.2025 · Fachbeitrag aus AA · AGG
Die landesrechtliche Vorgabe, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frau zu besetzen, verstößt nicht gegen § 8 Abs. 1 AGG und gegen grund- und europarechtliche Vorgaben.
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06.02.2025 · Fachbeitrag aus AA · Schadenersatz
Ein negatives Gefühl wie „Unsicherheit“ reicht allein für sich nicht aus, um einen immateriellen Schadenersatzanspruch zu begründen.
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06.02.2025 · Fachbeitrag aus AA · Lohngleichheit
Der Anspruch eines ArbN auf höheres Arbeitsentgelt nach dem EntgTranspG und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz besteht nur in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe.
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05.02.2025 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zur Befristung, zum Prozessrecht und zum Gleichbehandlungsgrundsatz.
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03.02.2025 · Fachbeitrag aus AA · Fragenkatalog
Wann darf der ArbG Teile des Lohnes einbehalten und wie sieht es mit Urlaub und Mehrarbeit aus? Wie muss der ArbG abmahnen und was gilt in der Probezeit? Diese und weitere Fragen werden in diesem Beitrag kurz und knapp beantwortet.
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31.01.2025 · Fachbeitrag aus AA · Urteilsverkündung
Die Verkündung eines Urteils – gerade in einem gesonderten Verkündungstermin – kann nur durch ein Protokoll bewiesen werden.
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27.01.2025 · Nachricht aus AA · Kündigungsschutz
Lässt ein ArbN, in dessen Arbeitsvertrag die Anwendung türkischen Rechts vereinbart ist, im Rahmen seiner Arbeitslosmeldung durch die deutschen Sozialversicherungsbehörden überprüfen, ob sein Beschäftigungsverhältnis dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt, so rechtfertigt dies wegen der Wahrnehmung berechtigter Interessen keine Kündigung. Ebenso wenig kann hierauf ein Auflösungsantrag des ArbG gem. § 9 KSchG gestützt werden.
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24.01.2025 · Nachricht aus AA · Mehrarbeit
Stellt die ArbG den ArbN auf der Grundlage von über 2.300 geleisteten Mehrarbeitsstunden im Einvernehmen mit dem ArbN für mehrere Monate frei, so hat sie in diesen Monaten das Entgelt nach dem Lohnausfallprinzip zu zahlen, also das Entgelt, das zu zahlen gewesen wäre, wenn der ArbN in diesen Monaten gearbeitet hätte.
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