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  • 27.03.2013 · Fachbeitrag · Forderungspfändung


    Arbeitslosengeld II ist pfändbar


    | Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der §§ 850c ff. ZPO pfändbar.
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