Die aktuelle Version der Digitalen Planungshilfe (DPF) der KZBV enthält die seit dem 01.07.2018 geltenden neuen Festzuschussbeträge. Auch Zahnärzte, die das Update bereits vor dem 05.04.2018 heruntergeladen haben, sollten die neue Datei nochmals laden. Denn das ursprüngliche Update hat die alte Programmversion nicht überschrieben, sondern ist zusätzlich installiert worden.
Anfang Juli und im September finden die IWW-Webinare des dritten Quartals 2018 statt. Für die Teilnahme werden jeweils zwei Fortbildungspunkte vergeben.
Zum 01.07.2018 tritt der neue Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) in Kraft. Mithin entfallen der alte BMV-Z und der alte Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (EKVZ). Damit verbunden sind auch Änderungen an Formularen.
Bei einer 56-jährigen Patientin wurden in Vollnarkose im Krankenhaus 9 von 11 nicht mehr vitalen Zähnen gezogen. Die Patientin konnte keine Lokalanästhesie vertragen und wurde daher unter Vollnarkose operiert. Der operierende Kieferorthopäde hatte vom behandelnden Zahnarzt vor der Operation eine Anweisung erhalten, dass sämtliche Zähne gezogen werden sollten. Das sei der Wunsch der Patientin. Die Anweisung des Zahnarztes erreichte den Kieferorthopäden jedoch nicht, so dass er die beiden restlichen Zähne ...
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte in den letzten Quartalen immer wieder über die Verhandlungen zur Zusammenführung des Bundesmantelvertrags Zahnärzte (BMV-Z) und des Ersatzkassenvertrags (EKVZ) ...
Das Amtsgericht (AG) Burgwedel hat mit Urteil vom 23.02.2018 (Az. 7 C 376/17) entschieden, dass die Honorarforderung einer MKG-Chirurgin über den Betrag in Höhe von knapp 395 Euro nicht gerechtfertigt war, weil die ...
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Nach dem Amalgamverbot: So rechnen Sie jetzt richtig ab
Was bedeutet das seit 01.01.2025 gültige Amalgamverbot für die Abrechnung? Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, worauf Sie jetzt achten müssen! Holen Sie sich praktische Tipps zur Neuregelung der BEMA-Nr. 13 und erfahren Sie, wie Sie mögliche Umsatzlöcher stopfen.
Ein Zahnarzt aus Münster wehrte sich vor dem Berufsgericht für Heilberufe gegen eine ihm von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wegen Verstoßes gegen Berufspflichten erteilte Rüge mit Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Die Zahnärztekammer warf dem Zahnarzt vor, auf der Internet-Seite seiner Praxis damit zu werben, dass er eine Zahnaufhellung (Bleaching) zu Preisen ab 129 Euro bzw. – je nach gewünschtem Leistungspaket – ab 179 Euro, ab 199 Euro sowie ab 349 Euro anbiete.