Anfang Juli und im September finden die IWW-Webinare des dritten Quartals 2018 statt. Für die Teilnahme werden jeweils zwei Fortbildungspunkte vergeben.
Zum 01.07.2018 tritt der neue Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) in Kraft. Mithin entfallen der alte BMV-Z und der alte Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (EKVZ). Damit verbunden sind auch Änderungen an Formularen.
Bei einer 56-jährigen Patientin wurden in Vollnarkose im Krankenhaus 9 von 11 nicht mehr vitalen Zähnen gezogen. Die Patientin konnte keine Lokalanästhesie vertragen und wurde daher unter Vollnarkose operiert.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte in den letzten Quartalen immer wieder über die Verhandlungen zur Zusammenführung des Bundesmantelvertrags Zahnärzte (BMV-Z) und des Ersatzkassenvertrags (EKVZ) berichtet. Es gab diverse Verhandlungsrunden. Nun informiert die KZBV darüber, dass der neue BMV-Z mit Stand 25.04.2018 verabschiedet wurde. Er wird zum 01.07.2018 in Kraft treten. Der bisherige BMV-Z und der EKVZ – jeweils vom Stand 01.04.2017 – sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr wirksam.
Das Amtsgericht (AG) Burgwedel hat mit Urteil vom 23.02.2018 (Az. 7 C 376/17) entschieden, dass die Honorarforderung einer MKG-Chirurgin über den Betrag in Höhe von knapp 395 Euro nicht gerechtfertigt war, weil die ...
Ein Zahnarzt aus Münster wehrte sich vor dem Berufsgericht für Heilberufe gegen eine ihm von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wegen Verstoßes gegen Berufspflichten erteilte Rüge mit Ordnungsgeld in Höhe von 500 ...
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Die gesetzliche Unfallversicherung muss (nur) für solche Gesundheitsstörungen einstehen, deren wesentliche Ursache ein Arbeitsunfall war. Lässt ein Versicherter weitere Behandlungen durchführen, so muss die Unfallversicherung hierfür nicht aufkommen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 30.01.2017, Az. L 1 U 120/16).