24.03.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisorganisation
Spätestens mit dem in 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz ist klar geworden, dass es heute nicht allein genügt, die bei einer Behandlung erbrachten Leistungen zu dokumentieren. Vielmehr müssen u. a. Diagnose (Befund und Indikation), Behandlungsalternativen, Prognose, Behandlungsrisiken, Folgen bei Unterlassung, Behandlungsablauf (Termine und Zeitplanung), Kosten sowie Hinweise zur Erstattung festgehalten werden. Hier können selbst erarbeitete Checklisten hilfreich sein. Aber es ...
> lesen
24.03.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Neues Online-Seminar
Das Thema „Hygiene in der Zahnarztpraxis“ ist aktueller denn je. Die Novellierung der RKI-Richtlinien, die aktualisierten Empfehlungen der KRINKO/BfArM und neue gesetzliche Regelungen tragen dazu bei, dass Hygienemanagement in der Hektik des Praxisalltags zu kurz kommt. Im ersten Seminar am 07.06.2017 von 14:00 bis 16:00 Uhr erfahren Sie von Hygiene-Beraterin Viola Milde, worauf es wirklich ankommt, wenn Sie eine behördliche Begehung gut überstehen wollen. Nähere Informationen zu den ...
> lesen
24.03.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Praxisfall
Stiftaufbauten sind noch lange nicht „Schnee von gestern“. Auch in der modernen Zahnmedizin finden sich Versorgungen, bei denen Stiftaufbauten notwendig und unumgänglich sind. Dabei sind – je nach gewähltem Stiftsystem und Aufbautechnik – verschiedene Varianten möglich. AAZ befasst sich im heutigen Praxisfall mit der Berechnung verschiedener Stiftaufbauten inklusive Aufbaufüllungen und Kronenversorgung.
> lesen
24.03.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · BEMA-HKP
Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und Zahnersatz im Rahmen der GKV eine zweijährige Gewährleistung, die auch die verwendeten Materialien umfasst. In diesem abschließenden Beitrag zur Serie „Rund um den BEMA-HKP“ informiert AAZ Sie über wichtige Detailfragen – so z. B. auch zu Wiederherstellungen und zum Gutachterverfahren der Krankenkassen.
> lesen
15.03.2017 · Nachricht aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Erstens: Kann ein für mehrere Monate oder einen noch längeren Zeitraum gedachtes Langzeitprovisorium seinen Zweck nur für kurze Zeit – hier: zwei Monate – erfüllen, so kann es nicht als brauchbar angesehen werden, so dass der darauf bezogene Verg ütungsanspruch des Zahnarztes entfällt. Zweitens: Holt der Patient hinsichtlich vermeintlicher Behandlungsfehler seines Zahnarztes ein Privatgutachten ein und werden im nachfolgenden Prozess die vom Patienten behaupteten Mängel nur zum Teil ...
> lesen
13.03.2017 · Nachricht aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.2016, Az. 5 U 168/15, Abruf-Nr. 192139).
> lesen