Im Praxisalltag erlebt man es sehr häufig, dass Leistungen durch die Beihilfe nicht erstattet werden. Automatisch durch die Praxissoftware vorgeschlagene und allgemeine Formulierungen für Begründungen halten den Vorgaben des § 5 Abs. 2 GOZ oft nicht stand. Es ist daher empfehlenswert, die Begründungen immer zu individualisieren und die jeweiligen Besonderheiten der Behandlung genau zu erläutern. In diesem Praxisfall erhalten Sie Lösungen, wie Sie bei einer schwierigen prothetischen Versorgung trotz ...
Frage: „ Eine gesetzlich versicherte Patientin hat zum Interimsersatz eine Valplast-Prothese (44-47) bekommen. Abgerechnet haben wir dies analog nach GOZ. Wie rechne ich das Entfernen von Druckstellen korrekt ab?“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.02.2018 (Az. VI ZR 30/17) entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda das Profil einer Kölner Dermatologin vollständig löschen muss. Die Richter begründeten ihr Urteil ...
Die Zeitschrift „Finanztest“ hat jetzt ermittelt, welche gesetzlichen Krankenkassen welche Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung (PZR) zahlen. 42 der 74 getesteten Krankenkassen zahlen diesen Zuschuss, der sich meistens zwischen 35 und 60 Euro bewegt. Das hat die Zeitschrift in ihrer März-Ausgabe veröffentlicht.
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 10.02.2017 (Az. 411 C 3/17, Abruf-Nr. 199551) entschieden, dass ein Patient wegen eines erst am gleichen Tag abgesagten Behandlungstermins 375 Euro Ausfallhonorar zahlen muss.
Am 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – und mit ihr das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In dem BDSG werden europäische Vorgaben für Deutschland umgesetzt.
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Nach dem Amalgamverbot: So rechnen Sie jetzt richtig ab
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Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Jede Zahnarztpraxis kennt es: Eine umfangreiche Behandlung ist geplant – und der Patient erscheint nicht oder sagt so kurzfristig ab, dass der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Können die entstandenen Kosten dann dem Patienten in Rechnung gestellt werden? Und wenn ja – in welcher Höhe? So klar diese Fragen sind, so wenig eindeutig können sie beantwortet werden. Der Zahnarzt kann aber Vorkehrungen treffen, um im Fall des Falles ein Ausfallhonorar durchsetzen zu können. Welche, das wird ...