Da die Sicherheit der vertriebenen Produkte bei allen Aktivitäten in der Apotheke im Vordergrund steht, ist in § 11 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die Prüfung von Ausgangsstoffen vorgeschrieben. Gelieferte Ausgangsstoffe werden nach dem Wareneingang deshalb unverzüglich der Quarantäne zugeführt und bis zur Prüfung entsprechend ihrer Lagerbedingungen aufbewahrt. Sie dürfen erst nach Prüfung und Freigabe durch den Apotheker weiterverarbeitet werden.
Wenn Sie eine gute Idee für eine zukunftsträchtige Investition für Ihre Apotheke haben, Ihr Eigenkapital allein dafür aber nicht ausreicht, benötigen Sie zur Umsetzung zusätzliche Kreditmittel. Nachdem Sie alle ...
Mystery Shopping bezeichnet Testeinkäufe, die potenzielle Kunden ohne das Wissen des Getesteten tätigen und bewerten. Auf diese Weise lassen sich wertvolle Erkenntnisse für die Entwicklung und weitere Ausrichtung ...
Zum 1. Januar 2012 wurde die Nutzenbewertung nach § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V neu eingeführt. Damit muss jeder pharmazeutische Unternehmer, der ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff in den Verkehr bringt, ein sogenanntes „Nutzendossier“ erstellen lassen. Dieses Nutzendossier soll den Zusatznutzen des neuen Arzneimittels gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie darlegen. Welche Problematik sich hierbei für den Apotheker bei der Abgabe von Importarzneimitteln stellt, die bereits eine ...
Seit nunmehr einem guten Jahr (12. Juni 2012) ist die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Kraft. Die Apothekenaufsicht ist Ländersache. Gleichwohl ist es erstrebenswert, dass bei Apothekenrevisionen ...
Die Personalkosten kennt fast jeder ganz gut – aber für wie viele Stunden bezahlen Sie eigentlich? Die Erfassung der effektiven Arbeitszeiten und das Aufstellen von Stunden-Budgets sind elementare Unternehmeraufgaben.
Insbesondere für heimversorgende Apotheken sind systematische und dokumentierte Verfahren sehr wichtig, da es von der Bestellung der Rezepte über die Zusammenstellung der Arzneimittel bis zur Verabreichung der Arzneimittel an den Heimbewohner viele Schnittstellen gibt. Um hier einen störungs- und fehlerfreien Ablauf zu garantieren, bedarf es eines systematischen und standardisierten Vorgehens aller involvierten Mitarbeiter. Spätestens seit Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss sich ...