02.04.2025 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Seit dem 01.04.2025 können die Schutzimpfungen gegen Grippe (betrifft Satzungs- und Regelleistung) und gegen das Coronavirus von Apotheken nur noch elektronisch abgerechnet werden.
26.03.2025 · Nachricht · Apothekervergütung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben mit Wirkung zum 01.03.2025 die 36. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für ...
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21.03.2025 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei der Durchführung ...
27.02.2025 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Der Bundestag hat im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) für die Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung die Übergangsfrist verlängert, um den therapeutischen Nutzen der fraglichen Produkte nachzuweisen. Damit bleiben die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung befristet bis zum 02.12.2025 zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig.
26.02.2025 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben sich auf die 35. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und ...
20.02.2025 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Abgabe eines ...
03.02.2025 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mitgeteilt, dass der Bedarf an isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen derzeit nicht vollständig gedeckt werden kann und dass daher zusätzliche Importe zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich sind. Aufgrund dieser Feststellung dürfen die zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG) im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten.