18.04.2023 · Nachricht · Apothekervergütung
Bei Lieferengpässen von rezeptpflichtigen Medikamenten können Apotheken die erleichterten Abgaberegelungen für Ersatzpräparate ab sofort anwenden und müssen keine Retaxationen von Krankenkassen befürchten, obwohl das zu Ostern erwartete UPD-Gesetz („Unabhängige Patientenberatung Deutschland“) noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
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13.04.2023 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelabrechnung
Zum 01.07.2023 stellt die Novitas BKK das Verfahren der Hilfsmittelabrechnung von § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V auf § 302 SGB V um. Somit müssen Hilfsmittelrezepte zulasten der Novitas BKK künftig nicht mehr mit ...
04.04.2023 · Fachbeitrag ·
Retaxation
Seit dem 01.01.2023 dürfen Zahnärzte auf Rezepten gemäß Bundesmantelvertrag der Zahnärzte nicht mehr den Ersatzwert von 999999991 statt einer lebenslangen Arztnummer (LANR) benutzen. Dies gilt für Papier- und ...
03.04.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Originalarzneimittel sind rechtlich nur eine begrenzte Zeit patentgeschützt. Nach Ablauf des Patentschutzes kommen – je nach wirtschaftlicher Attraktivität des Arzneimittels für Wettbewerber – nicht selten diverse neue Anbieter und ggf. entsprechend viele Rabattverträge auf den Markt, sodass die Abgabesituation für den Apotheker unübersichtlich werden kann. AH gibt einen Überblick, worauf es zu achten gilt.
09.03.2023 · Nachricht · Kostenträger
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) erhöhen die Monatspauschale für aufsaugende Inkontinenzartikel im häuslichen Bereich vorübergehend vom 01.02.2023 bis zum 31.12.
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06.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird geändert. Die Vierte Verordnung zur Änderung der BtMVV soll im Wesentlichen am 08.04.2023 in Kraft treten, nachdem die befristeten Ausnahmeregelungen der ...
08.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Die zuletzt bis zum 31.12.2022 geltende Sonderregelung, dass Ärzte in Reha-Einrichtungen vorübergehend noch Pseudoarztnummern bestehend aus 4444444 plus Fachgruppencode im Entlassmanagement für BtM- und T-Rezepte verwenden durften, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Dies soll bis zum Inkrafttreten einer Anpassung zur Anlage 8 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V gelten.