20.03.2019 · Nachricht · Kfz-Kosten
Dürfen Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen, müssen sie den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Ein Fahrtenbuch wird nur dann anerkannt, wenn die Aufzeichnungen vollständig sind. Ferner muss das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Das Finanzgericht (FG) München (Urteil vom 29.01.2018, Az. 7 K 3118/16, Abruf-Nr. 202811 ) hat zudem entschieden, dass alle Kosten per Einzelnachweis belegt werden müssen. Eine ...
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19.03.2019 · Fachbeitrag ·
Personalplanung
Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2018/2019 können aus bestimmten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse machen. Und zwar ohne dass die ...
21.02.2019 · Fachbeitrag ·
Apotheken-Pkw
Nutzen Arbeitnehmer ihren Firmenwagen nur für gelegentliche Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist eine Einzelbewertung der Fahrten zur Ermittlung des geldwerten Vorteils möglich.
21.02.2019 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, der wegen der Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kfz-Steuer begehrte (FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018, Az. 4 K 86/18 O, Abruf-Nr. 205922 ). Gegen die nicht zugelassene Revision hat der Steuerpflichtige Beschwerde eingelegt (Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof [BFH]: Az. BFH III B 2/19).
21.02.2019 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Seit Jahresbeginn gibt es für Arbeitgeber Änderungen bei steuerbegünstigten Gehaltsbestandteilen. Betroffen sind u. a. Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Ihre Mitarbeiter (sogenannte ...
25.01.2019 · Nachricht · Löhne und Gehälter
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem ...
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23.01.2019 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Ein steuerrelevanter Aktienverkauf liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung nur vor, wenn der Verkaufspreis die tatsächlichen Transaktionskosten übersteigt. Dieser Ansicht hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch nun widersprochen und in einem Streitfall einen steuerlichen Verlust anerkannt (BFH, Urteil vom 12.06.2018, Az. VIII R 32/16, Abruf-Nr. 204454 ).