23.11.2018 · Fachbeitrag ·
Grunderwerbsteuer
Käufer können die Grunderwerbsteuer reduzieren, wenn aus dem Kaufpreis Beträge herausgerechnet werden, die nicht die Immobilie selbst betreffen, sondern gebrauchte bewegliche Gegenstände. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die für das Zubehör ausgewiesenen Kaufpreise realistisch sind (Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 08.11.2017, Az. 5 K 2938/16, rechtskräftig, Abruf-Nr. 202589 ).
23.11.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Zum 01.01.2019 steigen sowohl die Sachbezugswerte für Verpflegung als auch für Unterkunft (Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, Abruf-Nr. 205051 ). Denn diese Werte werden wie ...
23.11.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekenmarketing
Der Advent ist die Zeit der Weihnachtsmärkte mit Glühwein, Bratwurst, Stollen und Lebkuchen. In der Apotheke beginnt zeitgleich die Hauptsaison für Magendrücken, Völlegefühl und Sodbrennen. Geben Sie Ihren Kunden ...
23.11.2018 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Wer einen höheren als den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer-Betrag in der Rechnung ausweist, schuldet auch den überhöhten Betrag. Allerdings erlaubt § 14c Abs. 1 S. 2 Umsatzsteuergesetz die Korrektur des überhöhten Umsatzsteuerausweises per Rechnungsberichtigung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun aber entschieden, dass eine Umsatzsteuer-Korrektur beim Finanzamt grundsätzlich nur möglich ist, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger zuvor den Differenzbetrag erstattet hat (BFH, Urteil vom 16.05.2018, ...
23.11.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneiverordnungsreport 2018
Der 1985 zum ersten Mal veröffentlichte Arzneiverordnungsreport (AVR) hat sich in den zurückliegenden über 30 Jahren zu einem Standardwerk der Analyse von Arzneimittelverordnungen zulasten der gesetzlichen ...
22.11.2018 · Nachricht · In eigener Sache
Alle zwei Monate geben drei interessante Persönlichkeiten Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Keine langen und monotonen Vorträge, kein langes „Blabla“, sondern konzentrierter Input.
> Nachricht lesen
21.11.2018 · Fachbeitrag ·
Steuerkalender
Damit keine Verspätungs- oder Säumniszuschläge entstehen, müssen die monatlichen Anmeldungen rechtzeitig übermittelt und Lohnsteuer sowie Sozialabgaben bezahlt werden. Mit dem aktuellen Steuerkalender von AH haben Sie alle Termine 2019 im Griff. Sie können ihn auf iww.de/ah unter „Downloads/Steuern“ abrufen.