Die von einer Apotheke als Zugaben zu preisgebundenen Arzneimitteln angebotenen „Kuschelsocken“ sind wegen Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisverordnung nach wie vor unzulässig. Mit zwei Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen den Schlusspunkt in einem seit Jahren andauernden Streit gesetzt (OVG NRW, Urteile vom 08.09.2017, Az. 13 A 2979/15 und 13 A 3027/15, Urteile unter www.dejure.org ).
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist Ende 2017 auf 19.748 gesunken. Das sind genau 275 Apotheken oder 1,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: 20.023). Damit hat sich der Rückgang weiter beschleunigt – nach ...
Kundenzufriedenheit ist das Ergebnis eines Vergleichsprozesses des Kunden zwischen seinen Erwartungen und der wahrgenommenen Leistung in der Apotheke. Bei Unzufriedenheit handelt es sich selten um Reklamationen wegen ...
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat zwei Fälle entschieden, in denen es darum ging, ob die gesetzliche Unfallversicherung auch Schutz bietet bei Tätlichkeiten unter Kollegen (Arbeitsunfall); einmal aus der Perspektive eines sich beim Angriff selbst verletzenden Täters, einmal aus der Perspektive des Opfers. Mit unterschiedlichem Ergebnis für die Betroffenen.
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2017 um 3,1 Prozent auf 35,2 Mrd. Euro gestiegen. Das ist weniger als in der Rahmenvorgabe von Ärzten und Krankenkassen erwartet (3,2 ...
Haben Sie sich schon einmal voller Verzweiflung gewünscht, dass Ihre Mitarbeiter ein bisschen besser mitdenken und mehr Eigeninitiative zeigen? Dann gibt es eine gute Nachricht: Sie können einiges dazu tun, um das ...
Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch ...