14.08.2017 · Fachbeitrag ·
Interview
Sammy Dadour ist Apotheker und Inhaber zweier Apotheken in Korntal-Münchingen sowie Marbach im Schwabenland. Und er ist „Vorbildlicher Apotheken-Arbeitgeber 2017“. Sein Team umfasst von den Apothekern über die PTA, PKA bis hin zur Reinigungskraft 24 Personen. Mit AH-Redakteurin Kerstin Dahlhaus sprach er darüber, warum er das Apotheken-Arbeitgeber-Siegel als sichtbare Auszeichnung für gute Personalarbeit erworben hat.
11.08.2017 · Nachricht · Leserforum Heimversorgung
Frage: „Wenn das Pflegepersonal im Heim die Tabletten aus dem Blister nimmt, muss es dann Handschuhe tragen?“
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10.08.2017 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Die Außenprüfer der Finanzämter sind in vielen Branchen und vielen Unternehmen unterwegs. Um Umsatz und Gewinn zu verproben sowie ggf. zu schätzen, steht der Finanzverwaltung ein Hilfsmittel zur Verfügung: die ...
09.08.2017 · Nachricht · Leserforum Heimversorgung
Frage: „Auf die Tagespflegestation kommen Patienten von Zuhause mit für diesen Tag gesetzten Medikamenten. Das Setzen erfolgt durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste. Die Verabreichung der Medikamente geschieht durch das Personal der Tagespflegestation. Eine Überprüfung der aktuellen Medikationsdaten kann häufig in der Praxis nicht erfolgen – z. B. wegen verschiedener Fachärzte, Nahrungsergänzungsmitteln auf Empfehlung oder dem Argument: „Hat er schon immer so genommen.“ etc. Kann die ...
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07.08.2017 · Fachbeitrag ·
Personal
Mit zunehmendem Fachkräftemangel im Apothekenmarkt wird eine Frage immer drängender: Warum sollte sich eine gute pharmazeutische oder kaufmännische Fachkraft ausgerechnet in Ihrer Apotheke bewerben? Was unterscheidet ...
04.08.2017 · Nachricht · Beratung in der Apotheke
Viele Menschen leiden unter Krankheiten, die sie nicht ohne weiteres ansprechen können oder wollen – von Fußpilz über Blähungen bis hin zu Verstopfung. Viele Krankheitsbilder sind tabuisiert. Daher wird häufig ...
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02.08.2017 · Nachricht · Arbeitsrecht
Ein abgelehnter Bewerber kann bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keinen Schadenersatz verlangen, wenn er sich nicht ernsthaft auf die Stelle beworben, sondern nur die Zahlung einer Entschädigung angestrebt hat. Das hat das Amtsgericht München für einen „AGG-Hopper“ klargestellt (Urteil vom 24.11.2016, Az. 173 C 8860/16, Abruf-Nr. 195325 195325 , rechtskräftig).
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