12.01.2017 · Fachbeitrag ·
Verkaufsgespräch
Kunden gehen am liebsten dorthin, wo sie sich positiv aufgebaut fühlen. Sie lassen sich zudem leichter von Präparaten überzeugen, die sie zunächst nicht auf der Liste hatten. Ein Kunde erwartet zwar beim Besuch einer Apotheke, fachkundig beraten zu werden. Um die Apotheke des Vertrauens zu werden, ist es allerdings wichtig, den Kunden zu überraschen. Dieser will verstanden werden und im Mittelpunkt stehen. Das i-Tüpfelchen setzt der Apothekenmitarbeiter, indem er ihn positiv abholt, z. B. mit echter ...
11.01.2017 · Nachricht · Wettbewerbsrecht
Heimversorgende Apotheken sehen sich zunehmend mit dem Wunsch der Heimbetreiber konfrontiert, eine patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung vorzunehmen, die für das Heim kostenfrei bleiben soll.
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06.01.2017 · Nachricht · Heimversorgung
Zulässig ist das patientenindividuelle Stellen der Arzneimittel für Pflegeeinrichtungen in Tages-, Wochen- oder Monatsrationen dann, wenn die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung erfüllt ...
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05.01.2017 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die deutsche Regelung zum Defekturprivileg ist nicht europarechtswidrig. Arzneimittel, die unter Beachtung der Vorgaben des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) hergestellt werden, sind damit grundsätzlich von der Pflicht einer arzneimittelrechtlichen Zulassung befreit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden (Urteil vom 26.10.2016, Az. C-276/15, Urteil unter www.dejure.org ).
30.12.2016 · Nachricht · Abrechnung
Zum 01.01.2017 wird es vier neue Zusammenschlüsse von Krankenkassen geben:
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29.12.2016 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Für die Videoüberwachung in einer Apotheke müssen wichtige sachliche Gründe und außerdem die Einwilligung der Betroffenen vorliegen (Verwaltungsgericht [VG] Saarlouis, Urteil vom 29.01.2016, Az. 1 K 1122/14, Urteil ...
22.12.2016 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Verwürfe, die sich nicht vermeiden lassen, sind dem Apotheker von der Krankenkasse zu erstatten. Ein solcher Verwurf ist die Teilmenge eines Arzneimittels, die sich nicht mehr weiter verarbeiten lässt, weil ihre Haltbarkeit überschritten ist oder weil sie aus rechtlichen Gründen nicht in einer anderen Rezeptur verarbeitet werden darf (Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 14.04.2016, Az. S 17 KR 260/14, Urteil unter www.dejure.org ).