30.09.2016 · Nachricht · Versicherungen
Ein Vertriebsmitarbeiter, der zu einem Vertriebsworkshop eingeladen ist und sich bei der Abendveranstaltung während eines Kickerspiels eine Knieverletzung zuzieht, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das abendliche Begleitprogramm gehört nicht zu den betrieblichen Angelegenheiten (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2016, Az. L 6 U 836/16, Abruf-Nr. 186381 ).
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29.09.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Angabe eines durchgestrichenen Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, der die Lauer-Taxe nicht berücksichtigt und daher 5 Prozent über dem tatsächlichen ...
28.09.2016 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die Verordnung von stark wirkenden Schmerzmitteln und damit auch der Beratungsbedarf in den Apotheken nehmen deutlich zu: Im Jahr 2015 gaben die Apotheken 18,4 Mio. Packungen an gesetzlich Versicherte ab.
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23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Apothekennachfolge, Teil 2
In der Praxis lässt sich beobachten, dass es hinsichtlich der Nachfolge oft an strategischer Planung und vorausschauender Vorbereitung sowie einer betriebswirtschaftlich stichhaltigen Unternehmensbewertung mangelt. Für die Bewertung rentabler Apotheken sind das Ertragswertverfahren bzw. das Discounted-Cashflow-Verfahren (Variante des Ertragswertverfahrens) als geeignete Bewertungsverfahren anzusehen. AH stellt beide Verfahren vor und erläutert, wie die Apothekennachfolge unter Zugrundelegung eines professionell ...
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Anforderungen an die Lesbarkeit des Hinweises „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ innerhalb von Werbung ...
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Apothekenübertragung
Wenn ein Apotheker seine Apotheke an ein Familienmitglied übergibt, hat er größeren Gestaltungsspielraum als wenn eine fremde Person die Nachfolge antritt. Optionen sind z. B. eine Schenkung der Apotheke, ein ...
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern pro Jahr Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 500 Euro zuwenden, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz [EStG]). Die Voraussetzung ist: Die Maßnahmen müssen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden und den Anforderungen des Sozialgesetzbuchs V entsprechen. Um bei der Lohnsteuerprüfung keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie berücksichtigen, dass Nebenleistungen zur Gesundheitsförderung ...