Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Ende Oktober 2014 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) vorgelegt. Dieses hat aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag gute Chancen, noch im laufenden Jahr verabschiedet zu werden und Anfang 2016 in Kraft zu treten. Die Apotheker haben von dem Gesetzesvorhaben an sich zunächst nicht viel. Doch es besteht Hoffnung, zu einem späteren Zeitpunkt als Leistungserbringer ...
Mit Wirkung zum 1. Juli 2015 hat der Gesetzgeber Änderungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) bestimmt. Diese können empfindliche Konsequenzen für die Apotheker haben, wenn sie nicht unmittelbar in ...
Frage: „Gibt es eine Liste der Medikamente, die nicht für eine Woche im Voraus gestellt oder verblistert werden dürfen, oder muss man dies für jedes einzelne Präparat beim Hersteller erfragen? In den ...
Bei der Arzneimittelversorgung im Dringlichkeitsfall nach § 4 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) hat der Apotheker gegen die GKV keinen Anspruch auf Vergütung des abgegebenen Arzneimittels, wenn es an einer ordnungsgemäßen vertragsärztlichen Verordnung fehlt. Das Arzneimittel sollte daher nur zulasten des Versicherten abgegeben werden. Der Versicherte seinerseits ist nicht schutzlos, weil er gegen die Kasse einen Anspruch nach § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V auf Erstattung der ihm entstandenen ...
Der Trend zu größeren Strukturen ist in der Apothekenlandschaft schon seit längerem erkennbar. Das zeigt auch die jüngste Analyse der apoBank zu den Apothekengründungen im Jahr 2014, die auf den von der apoBank ...
Wirksam kann eine Elternzeit nur schriftlich vereinbart werden. Doch gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ohne schriftliche Vereinbarung übereinstimmend davon aus, dass die Arbeitnehmerin nach einem Jahr zurückkommt, ...
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf (Urteil vom 4.2.2015, Az. 15 K 1779/14 E, Abruf-Nr. 143868 ) hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt. Gegen die Entscheidung ist die Revision anhängig (Az. beim Bundesfinanzhof: VI R 13/15).